Wenn Sie ein Problem haben, finden Sie hier die passende Lösung.
Das Service-Center bietet Ihnen eine Übersicht und Schnelleinstiege zu den häufigsten Service-Themen.
| Karten-Sperr-Notruf – Inland |
Mo-So: 00:00 Uhr - 24:00 Uhr |
|---|---|
| Kreditkarten-Servicehotline (Verlust, Sperre, Ersatz Ihrer Karte, Freischaltung bei Identitätsprüfung, etc.) |
+49 89 411 116 -446** Mo-So: 00:00 Uhr - 24:00 Uhr |
| Sparkassen-Kreditkarte Gold Bei Fragen zu den Versicherungsleistungen |
+49 211 536-3888 |
* Anrufe aus dem deutschen Festnetz sind kostenfrei
** Es gelten die Preise Ihres Telefon-Vertragspartners
| Kunden-Service-Center Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr erreichbar. Erteilen Sie Ihre Aufträge einfach und direkt telefonisch. |
07031 77-1000 |
|---|---|
| Online-Banking-Hotline* Mo. - Sa. 08:00 - 20:00 Uhr erreichbar (Sperren, Sicherheit, wero, TAN-Verfahren, etc.). |
07031 77-1414 |
| wero-Service-Hotline 24h-Hotline. Für allgemeine und technische Fragen rund um wero und tel. Support. |
0711 2204095-3 |
* Es fallen die mit Ihrem Anbieter vereinbarten Festnetz- bzw. Mobilfunkpreise an. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetzen beträgt der Preis maximal 0,42 Euro pro Anruf.
| Hausanschrift: | Kreissparkasse Böblingen |
|---|---|
| E-Mail: | info@kskbb.de |
| Fax*: | 07031 77-1555 |
| Postanschrift: | Kreissparkasse Böblingen Postfach 15 20 71005 Böblingen |
| BLZ: | 60350130 |
| BIC: | BBKRDE6BXXX |
* Anrufe aus dem deutschen Festnetz kosten jeweils 0,20 Euro. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen beträgt der Preis maximal 0,60 Euro pro Anruf.
Ihre Sparkasse freut sich über Ihr Feedback – und Ihre Kritik. Teilen Sie Ihrer Sparkasse in wenigen Augenblicken mit, wenn Sie mit dem Service oder den Angeboten unzufrieden sind. Nutzen Sie dafür einfach das Beschwerdeformular.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen. Die Kreissparkasse Böblingen unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
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