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Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.

Die Kreissparkasse Böblingen unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen. Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail über den untenstehenden „Button“ zukommen zu lassen.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.

Kontakt

Kreissparkasse Böblingen
Menschenrechtsbeauftragte*r

Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen
Tel.: 07031 / 77-3230
Fax: 07031 / 77-391630
lieferkettencompliance(at)kskbb.de

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