KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Kunden-Service-Center
07031 77-1000
Online-Banking-Hotline
07031 77-1414
Unsere BLZ & BIC
BLZ60350130
BICBBKRDE6BXXX
Überblick

Kundeninformation

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, den Sparer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2023 zu erhöhen. Die Höchstbeträge werden von derzeit 801 EUR für allein-veranlagte bzw. 1.602 EUR für zusammenveranlagte Personen auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR erhöht. Das heißt für Sie, dass Ihre Kapitaleinkünfte ab 2023 bis zu diesen neuen Grenzen steuerfrei bleiben.

Für Ihren bereits erteilten Freistellungsauftrag sieht der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine automatische Erhöhung um 24,844% vor. Sie müssen nichts tun!

Dies gilt für Ihren Freistellungsauftrag bei uns im Haus, als auch die Freistellungsaufträge unserer Kooperationspartner der DekaBank und der LBS Süd-West.

Sie sind sich unsicher, ob Sie einen ausreichenden Freistellungsauftrag bei uns haben oder möchten wissen, wie Sie Ihre Erträge weiter steigern können? Gehen Sie sehr gerne auf Ihre*n Berater*in zu.

Freiräume nutzen

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge steuerfrei. Reichen Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem bei Ihrer Sparkasse ein und nutzen Sie Ihren steuerlichen Freibetrag optimal aus.

  • Profitieren Sie pro Jahr von bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften) steuerfreien Kapitalerträgen.
  • Verteilen Sie Ihren Freibetrag bei Bedarf auf mehrere Institute.
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag für die Kreissparkasse Böblingen und für die DekaBank oder LBS ändern oder anlegen.
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen.
  • Nehmen Sie Ihre Freibeträge bei der Steuererklärung gleich in Anspruch und sparen Sie dadurch wertvolle Zeit.

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, muss Ihre Sparkasse Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen. Das gilt auch, wenn Ihre Kapitalerträge den eingereichten Betrag übersteigen. Die Steuer beträgt 25 Prozent – zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu handeln. Ihre Sparkasse hilft Ihnen gerne, Ihr Vermögen optimal zu strukturieren.

Kirchensteuer

Seit dem 1. Januar 2015 führt Ihre Sparkasse neben der Abgeltungsteuer auch die darauf entfallende Kirchen­steuer direkt ans Finanzamt ab. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.

So geht's

Mit Online-Banking

  1. Über “Auftrag erteilen” melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an.
  2. Mit “Freistellungsauftrag anlegen” können Sie neue Freistellungsaufträge anlegen oder bestehende ändern. Ihre persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt. Ergänzen Sie ggf. noch Ihre Steueridentifikationsnummer.
  3. Schließen Sie Ihren Auftrag ab und bestätigen Sie ihn mit einer TAN.

Ohne Online-Banking

  1. Über “Auftrag erteilen” gelangen Sie nach Klick auf “Ohne Anmeldung im Online-Banking” zum Formular des Freistellungsauftrags für die Sparkasse.
  2. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf "Drucken", um das Formular auszudrucken.
  3. Senden Sie das von Ihnen unterschriebene Formular per Post an Ihre Sparkasse. Alternativ reichen Sie das Formular persönlich bei Ihrer Sparkasse ein.
Ihr nächster Schritt

Reichen Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem bei Ihrer Sparkasse ein und nutzen Sie Ihren steuerlichen Freibetrag optimal aus.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist Ihr Auftrag an die Sparkasse, Kapitalerträge bis zu Ihrem Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug gutzuschreiben. Ohne Freistellungsauftrag behält die Sparkasse 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

Wer kann einen Freistellungsauftrag erteilen?

Jede natürliche Person mit Wohnsitz / gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.

Wie und wo richte ich den Freistellungsauftrag bei der Sparkasse ein?

Ganz einfach im Online-Banking oder der App Sparkasse. In der App gelangen Sie zum Freistellungsauftrag über Service > Service Center > Freistellungsauftrag verwalten.

Ab wann wirkt ein neu erteilter oder geänderter Freistellungsauftrag?

Er wirkt für das laufende Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, bis Sie etwas ändern oder befristen. Befristungen sind nur zum Jahresende möglich. Eine Herabsetzung ist bis zum bereits ausgenutzten Betrag zulässig. Widerruf zum 1. Januar ist möglich, wenn noch keine Freistellung genutzt wurde.

Welche Daten benötige ich für den Antrag?
  • Persönliche Daten inkl. Steuer-ID (11-stellig)
  • Betrag (Teilbetrag oder „voller Sparer-Pauschbetrag“)
  • Gegebenenfalls Daten des Ehe-/Lebenspartners bei gemeinsamem Freistellungsauftrag
  • Gültigkeit (unbefristet oder befristet bis 31.12.)
Gilt der Freistellungsauftrag auch für Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots?

Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen (Ehegatten / eingetragene Lebenspartner mit Zusammenveranlagung) gilt der Auftrag auch für gemeinsame Konten / Depots und ermöglicht eine übergreifende Verlustverrechnung am Jahresende. Einzel-Freistellungsaufträge gelten nicht für Gemeinschaftskonten.

Bei gemeinsamen Konten / Depots ist das Formular von beiden Konto- / Depotinhabern zu unterschreiben. Im Online-Banking reicht für die Neuanlage oder Änderung eines gemeinschaftlichen Freistellungsauftrages die Freigabe durch eine Person. Die zweite Person wird von der Sparkasse automatisch über den Postweg informiert.

Können auch Kinder einen Freistellungsauftrag nutzen?

Ja. Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro). Der Freistellungsauftrag fürs Kind wird separat erteilt und von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter unterschrieben.

Ich habe sehr geringe Einkünfte – ist die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) sinnvoll?

Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, kann statt eines Freistellungsauftrages eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) sinnvoll sein. Sie wird beim Finanzamt beantragt, in der Regel bis zu 3 Jahren gültig und bewirkt, dass kein Steuerabzug erfolgt (Original der Bank vorlegen).

Gilt der Freistellungsauftrag auch für Geschäftskonten oder Mieteinnahmen?

Nein. Ein Freistellungsauftrag darf nicht für Betriebseinnahmen oder Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung eingesetzt werden.

Welche Daten übermittelt die Sparkasse an Behörden?

Zum Zwecke der Kontrolle werden Höhe und Daten Ihrer freigestellten Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet. In gesetzlich definierten Fällen kann eine Mitteilung an Sozialleistungsträger erfolgen.

Ihr nächster Schritt

Reichen Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem bei Ihrer Sparkasse ein und nutzen Sie Ihren steuerlichen Freibetrag optimal aus.

 Cookie Branding

i