Auch in Zukunft möchten wir Ihnen ein leistungsstarkes Girokonto mit umfassendem Service bieten. Dafür arbeiten wir stetig daran, unsere Produkte und Leistungen für Sie zu verbessern.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen und umfangreicher Weiterentwicklungen unserer Girokonten passen wir für Bestandkunden zum 01.01.2026 unser Preis- und Leistungsangebot an. Die neuen Preise für Ihr jeweiliges Kontomodell haben wir Ihnen zugesendet.
Seit Ihrer Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden auf europäischer Ebene einige weitere Änderungen vorgenommen, die für alle Banken in Europa gelten. Ab dem 5. Oktober 2025 treten unter anderem neue Regelungen für „Instant Payments“ in Kraft (z.B. finale Ausführung der Echtzeitüberweisung innerhalb 10 Sekunden, optionale Vereinbarung eines Kommunikationsweges sowie die optionale Festlegung eines Höchstbetrags). Auch diese Informationen haben wir Ihnen zugesendet.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: Über unser Kunden-Service-Center unter 07031/77-1000 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Ihre Sparkasse gibt Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und zumeist die Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungsprozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kundinnen und Kunden so wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privatkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.
Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 07031 77-1000 (Montag bis Samstag von 7 - 21 Uhr)
Bisher hat es für solche Anpassungen, wie die Giropreise ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich. Die Kreissparkasse Böblingen benötigt deshalb die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte, wie bei Ihrem Girokonto verändert werden.
Sobald Ihr Kind volljährig wird, wird Ihr Berater Ihr Kind kontaktieren und die Zustimmung einholen.
Der einfachste Weg, Ihre Zustimmung zu erteilen, finden Sie hier auf dieser Seite. Dort können Sie online zustimmen, unabhängig davon, ob Sie einen Online-Banking Zugang haben oder nicht. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 07031 77- 1000 oder persönlich in einer unserer Filialen Ihre Zustimmung erteilen.
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