Beim "Daten-Service-Rechenzentrum"-Verfahren (DSRZ) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen in einem Rechenzentrum (z. B. Datev) auf. Von hier aus werden die erstellten Zahlungsaufträge an die Sparkasse übermittelt.
Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Zahlungsverkehrsdatei ist eine Vereinbarung, die Sie von uns erhalten. Ohne diese Vereinbarung können wir keine Zahlungsverkehrsdateien freigeben!
Zahlungsverkehrsdateien, die per DSRZ an die Kreissparkasse Böblingen zur Einreichung weitergeleitet werden, müssen autorisiert werden. Hierfür stehen Ihnen derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Fordern Sie einfach die kostenlose Vereinbarung an und teilen uns mit, wie Sie in Zukunft die Zahlungen freigeben möchten.
Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums in Zukunft nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an. Er wird dann alles Nötige veranlassen.
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