Der Gesetzgeber hat vorgesehen, den Sparer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2023 zu erhöhen. Die Höchstbeträge werden von derzeit 801 EUR für allein-veranlagte bzw. 1.602 EUR für zusammenveranlagte Personen auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR erhöht. Das heißt für Sie, dass Ihre Kapitaleinkünfte ab 2023 bis zu diesen neuen Grenzen steuerfrei bleiben.
Für Ihren bereits erteilten Freistellungsauftrag sieht der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine automatische Erhöhung um 24,844% vor. Sie müssen nichts tun!
Dies gilt für Ihren Freistellungsauftrag bei uns im Haus, als auch die Freistellungsaufträge unserer Kooperationspartner der DekaBank und der LBS Süd-West.
Sie sind sich unsicher, ob Sie einen ausreichenden Freistellungsauftrag bei uns haben oder möchten wissen, wie Sie Ihre Erträge weiter steigern können? Gehen Sie sehr gerne auf Ihre*n Berater*in zu.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
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