¹ Bei diesem Produkt handelt es sich um eine eingeräumte Kontoüberziehung.
² Die Anpassung der Sollzinssätze richtet sich nach der Entwicklung des 1-Monats-EURIBORS (Durchschnitt) der Bundesbank. Die Zinssätze werden jeweils zum 28.02., 31.05., 31.08. und 30.11. des Jahres überprüft und mit Wirkung zum 1. des Folgequartals (01.04., 01.07., 01.10., 01.01.) angepasst.
³ Kontoüberziehung ist die vorübergehende Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über die zugesagte Dispositionslinie hinaus.
Es gilt ein Sollzinssatz für den Dispositionskredit von 13,79 % p.a. und ein Sollzinssatz für die geduldete Kontoüberziehung von 18,79 % p.a., jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei vierteljährlicher Abrechnung.
Die Anpassung des Sollzins- und des Überziehungszinssatzes richtet sich nach der Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank.