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Sparkassen-Stiftungen

Sparkassen-Stiftungen

Mit einer großen Zahl von Spenden und Förderleistungen für soziale, ökologische und kulturelle Zwecke legt die Kreissparkasse Böblingen mit ihrer Kulturstiftung und ihrer Sozial- und Umweltstiftung Jahr für Jahr ein eindeutiges Bekenntnis ab. Damit trägt die Sparkasse zur Sicherung und weiteren Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Kreis Böblingen bei.

Sozial-und Umweltstiftung

Sozial- und Umweltstiftung

Im Jahr 2025 wurden von der Sozial- und Umweltstiftung rund 94.000 Euro an Spenden vergeben. Das Geld kam gemeinnützigen Vereinen, Schulen und sozialen Einrichtungen zugute. Dieses Engagement für verschiedene gesellschaftliche und ökologische Bereiche ist ein wichtiger Baustein in der Gemeinwohlorientierung der Kreissparkasse. 

Projektbeispiele
 

Eine vielzahl an Projekten wurden mit Spenden unterstützt.

Organe der Sozial- und Umweltstiftung

Stiftungsvorstand

- Vorsitzender -
Michael Fritz, Vorstandsvorsitzender
Markus Linha, Vorstandsmitglied 
Oliver Braun, Vorstandsmitglied

 

Förderleitlinien

Die Zwecke der Stiftung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ansprechpartner

Sozial- und Umweltstiftung Kreissparkasse Böblingen
Geschäftsführung

Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen

Daniel Wengenroth
Telefon 07031 77-1300

Hinweis: Einige unserer PDF-Dokumente enthalten ausfüllbare Formularfelder und können daher im Browser nicht korrekt angezeigt werden. Bitte laden Sie die Datei herunter und öffnen Sie sie anschließend mit einem PDF-Reader (z. B. Adobe Acrobat), um alle Funktionen nutzen zu können.

Kulturstiftung

Kulturstiftung

Engagement für eine humane Gesellschaft.


Mit einer großen Zahl von Spenden und Förderleistungen für soziale, ökologische und kulturelle Zwecke legt die Kreissparkasse Böblingen mit ihrer Kulturstiftung und ihrer Sozial- und Umwelstiftung Jahr für Jahr ein eindeutiges Bekenntnis ab. Damit trägt die Sparkasse zur Sicherung und weiteren Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Kreis Böblingen bei.
Im Jahr 2025 wurden von der Kulturstiftung rund 76.000 Euro an Spenden vergeben. Das Geld kam gemeinnützigen Vereinen, Institutionen und dem Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ zugute. Dieses Engagement für verschiedene gesellschaftliche Bereiche ist ein wichtiger Baustein in der Gemeinwohlorientierung der Kreissparkasse. Die Kulturstiftung Kreissparkasse Böblingen feierte im Jahr 2017 ihr 30-jähriges Jubiläum. 

Projektbeispiele
 

Eine vielzahl an Projekten wurden mit Spenden unterstützt.

Organe der Kulturstiftung

Stiftungsvorstand

- Vorsitzender -
Michael Fritz, Vorstandsvorsitzender
Markus Linha, Vorstandsmitglied
Oliver Braun, Vorstandsmitglied 

 Stiftungsrat
- Vorsitzender -
Landrat Roland Bernhard, Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen
Mitglied des Stiftungsrates
Thomas Sprißler, stv. Verwaltungsratsvorsitzender

Förderleitlinien

Die Zwecke der Stiftung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ansprechpartner

Kulturstiftung Kreissparkasse Böblingen
Geschäftsführung

Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen

Daniel Wengenroth
Telefon 07031 77-1300

Hinweis: Einige unserer PDF-Dokumente enthalten ausfüllbare Formularfelder und können daher im Browser nicht korrekt angezeigt werden. Bitte laden Sie die Datei herunter und öffnen Sie sie anschließend mit einem PDF-Reader (z. B. Adobe Acrobat), um alle Funktionen nutzen zu können.

Kundenstiftung

Kundenstiftung

 

Die Kreissparkasse Böblingen nimmt ihren Auftrag, die Region zu fördern, seit jeher ernst und setzt ihn verantwortungsbewusst um. Gemeinsam mit ihren eigenen Stiftungen – der Kulturstiftung sowie die Sozial- und Umweltstiftung) – schüttet die Kreissparkasse Böblingen jährlich rund 1,5 Millionen € für gemeinnützige Zwecke im Landkreis Böblingen aus. 

Mit der Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen gehen wir nun noch einen Schritt weiter: Mit diesem Angebot möchten wir das stifterische Engagement unserer Kundinnen und Kunden fördern und aktiv unterstützen.  

Noch nie war es so einfach, sich selbst stifterisch zu engagieren. Überzeugen Sie sich selbst. Auf den folgenden Seiten laden wir Sie herzlich dazu ein, Teil einer großen und wachsenden Stiftergemeinsvchaft zu werden. 

Generationen-management 

Geben Sie Ihren Finanzen Struktur

Sie profitieren von:

- fundiertem Wissen rund um die Themen Erben und Vererben

- individuellen Lösungen für Ihre Nachfolgeregelung entsprechend Ihrer persönlichen Vermögensstruktur

- Einbindung von Vollmachten für Ihre Bankgeschäfte

Ansprechpartner

Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen

Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen

Werner Vogt
Telefon 07031 77-1860

Spuren hinterlassen - Stiftungen überdauern Generationen

Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt. Stiftungen haben im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Kriege mit all ihren katastrophalen Umwälzungen überlebt und überdauert. Sie tun Gutes über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg.

Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie stiften 50.000 €. Die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen legt diesen Betrag gemeinsam mit den Stiftungen der anderen Stifterinnen und Stifter dauerhaft in nur für Stiftungen zulässigen Geldanlagen an. Die jährlichen Erträge, die mit diesem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der zu fördernden Einrichtung Ihrer Wahl in jedem Jahr fortlaufend zur Verfügung. Und natürlich werden, sofern Sie das wünschen, die Zinsen in Ihrem Namen als Spende überreicht. 

Werden Sie Teil einer großen Stiftergemeinschaft

Mit Ihrem stifterischen Engagement schreiben Sie Ihre Biografie fort. Sie bringen Ihre Lebenserfahrung ein, Ihre Interessen und Neigungen, aber auch Ihre Werte und Ideen für eine bessere Welt. Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst; es trägt Ihre Züge und macht, in Ihrem Namen, die Welt besser - zeitlich unbegrenzt. Und: Über Ihr individuelles stifterisches Engagement können Sie selbst kontrollieren, was mit Ihrem Geld gefördert wird. 

Nutzen Sie das Know-how und die Infrastruktur unserer Stiftung für Ihre eigenen guten Taten, indem Sie Ihre persönliche Stiftung unter dem Dach der Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen gründen. 

Zustiftungsvereinbarung und Satzung

Besonders Kunden ohne direkte Nachkommen überlegen häufig, was später einmal mit ihrem Nachlass geschehen soll beziehungsweise wem sie ihr Vermögen ganz oder teilweise hinterlassen möchten. Oft denken sie dabei bereits an bestimmte gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen, die sie auch über ihre eigene Lebenszeit hinaus dauerhaft unterstützen möchten. 
An dieser Stelle setzt die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen an. Sie bietet die Möglichkeit, unter ihrem Dach unkompliziert und kostengünstig eine eigene Stiftung mit frei wählbarem Namen zu gründen. Auf diese Weise bleibt das gestiftete Vermögen langfristig erhalten, und die begünstigen Einrichtungen oder Themenbereiche, die unterstützt werden sollen, werden dauerhaft festgelegt,
In die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen können sowohl Geldvermögen als auch Immobilienvermögen eingebracht werden. Über die Entwicklung und die Ergebnisse seiner Stiftung erhält der Stifter einmal jährlich einen entsprechenden Bericht.

Soll die Stiftungsgründung bereits zu Lebzeiten erfolgen, wird die Zustiftungsvereinbarung entsprechend ergänzt und das gewünschte Startkapital vom Stifter eingebracht. Der Stifter erhält hierfür ein Bestätigungsschreiben mit einer Zuwendungsbestätigung, die beim Finanzamt vorgelegt werden kann.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?
Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Der Landkreis Böblingen bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Einrichtungen, die sich über die Unterstützung aus Ihrer Stiftung freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu den Tierheimen, Sportvereinen und den Kultureinrichtungen.
Selbstverständlich können Sie auch Einrichtungen außerhalb des Landkreises fördern.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?
Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihre Stiftung mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrer Stiftung wird man sich an Sie erinnern, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann die Stiftung auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.

Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?
Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen: Sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Ihre Stiftung kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren ggf. geänderten Lebensumständen anpassen. Sie können den Verwendungszweck jederzeit ändern.

Was muss ich tun, um eine Stiftung einzurichten?

Die Einrichtung einer Stiftung ist ohne großen Aufwand möglich. Sie erfolgt über die sogenannte Zustiftungsvereinbarung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.

Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meine Stiftung?
Ja, die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Zinsen unterrichtet.

Bleibt mein eingebrachtes Vermögen erhalten?
Ja, die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen hat die für Stiftungen allgemein geltenden Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Stiftungsmittel und des Werterhalts des Stiftungsvermögens zu beachten.

Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meiner eigenen Stiftung starten kann?
Der Kreissparkasse Böblingen ist es wichtig, den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund können Sie bereits ab 20.000 € eine eigene Stiftung unter dem Dach unserer Kundenstiftung einrichten.
Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung erhöhen, sind danach natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich. 

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung und Erbschaftsteuern. Die Erträge, die die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen – und somit auch Ihre Stiftung – alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit.
Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einmalig bei Einrichtung einer Stiftung bis zu 1 Mio. EUR steuerlich abzusetzen – beliebig verteilbar auf zehn Jahre.
Für Vereine oder Unternehmen, die eine Stiftung einrichten möchten, gilt der Höchstsatz von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.

Kann ich meine Stiftung auch als meinen „Wunscherben“ testamentarisch bedenken?
Je nach individuellem Kundenwunsch kann die errichtete Stiftung nach dem Ableben des Kunden sein Erbe oder Vermächtnisnehmer werden. Diese Gestaltung wird dann im Testament des Kunden (handschriftlich und notariell) fixiert. Ebenso ist es möglich, die Stiftungserrichtung erst nach dem Tode vorzunehmen. Hier ist dann im Testament des Kunden die gewünschte Ausgestaltung (Name der Stiftung, zu begünstigende Einrichtungen etc.) zu nennen.
Bitte beachten Sie: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.

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