Im Jahr 2024 wurden von der Sozialstiftung rund 59.000 Euro an Spenden vergeben. Das Geld kam gemeinnützigen Vereinen, Schulen und sozialen Einrichtungen zugute. Dieses Engagement für verschiedene gesellschaftliche Bereiche ist ein wichtiger Baustein in der Gemeinwohlorientierung der Kreissparkasse.
Eine vielzahl an Projekten wurden mit Spenden unterstützt.
Mit einer großen Zahl von Spenden und Förderleistungen für soziale und kulturelle Zwecke legt die Kreissparkasse Böblingen mit ihrer Kulturstiftung und ihrer Sozialstiftung Jahr für Jahr ein eindeutiges Bekenntnis ab.
Damit trägt die Sparkasse zur Sicherung und weiteren Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Kreis Böblingen bei.
Im Jahr 2024 wurden von der Kulturstiftung rund 106.500 Euro an Spenden vergeben. Das Geld kam gemeinnützigen Vereinen, Institutionen und dem Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ zugute. Dieses Engagement für verschiedene gesellschaftliche Bereiche ist ein wichtiger Baustein in der Gemeinwohlorientierung der Kreissparkasse. Die Kulturstiftung Kreissparkasse Böblingen feierte im Jahr 2017 ihr 30-jähriges Jubiläum.
Eine vielzahl an Projekten wurden mit Spenden unterstützt.
Die Kreissparkasse Böblingen nimmt ihren Auftrag, die Region zu fördern, seit jeher ernst und setzt ihn verantwortungsbewusst um. Die Kreissparkasse und ihre hauseigenen Stiftungen (Kultur- und Sozialstiftung) schütten pro Jahr rund 1,5 Mio. € für gemeinnützige Zwecke im Landkreis Böblingen aus.
Mit der Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen gehen wir nun noch einen Schritt weiter: Wir möchten mit diesem Angebot das stifterische Engagement unserer Kunden fördern und unterstützen.
Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Überzeugen Sie sich selbst. Wir laden Sie mit den folgenden Seiten herzlich ein, Teil einer großen Stiftergemeinschaft zu werden!
Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt. Stiftungen haben im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Kriege mit all ihren katastrophalen Umwälzungen überlebt und überdauert. Sie tun Gutes über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg.
Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden.
Beispiel: Sie stiften 50.000 €. Die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen legt diesen Betrag gemeinsam mit den Stiftungen der anderen Stifterinnen und Stifter dauerhaft in nur für Stiftungen zulässigen Geldanlagen an. Die jährlichen Erträge, die mit diesem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der zu fördernden Einrichtung Ihrer Wahl in jedem Jahr fortlaufend zur Verfügung. Und natürlich werden, wenn Sie es wünschen, die Zinsen in Ihrem Namen überreicht.
Mit Ihrem stifterischen Engagement schreiben Sie Ihre Biografie fort. Sie bringen Ihre Lebenserfahrung ein, Ihre Interessen und Neigungen, aber auch Ihre Werte und Ideen für eine bessere Welt. Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst; es trägt Ihre Züge und macht, in Ihrem Namen, die Welt besser - zeitlich unbegrenzt. Und: Über Ihr individuelles stifterisches Engagement können Sie selbst kontrollieren, was mit Ihrem Geld gefördert wird.
Nutzen Sie das Know-how und die Infrastruktur unserer Stiftung für Ihre eigenen guten Taten, indem Sie Ihre persönliche Stiftung unter dem Dach der Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen einrichten.
Insbesondere Kunden ohne direkte Nachkommen machen sich viele Gedanken, was aus ihrem Nachlass einmal werden soll bzw. wem sie ihr Vermögen ganz oder teilweise zukommen lassen können und wollen: Bestimmte gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die sie gern dauerhaft auch über ihre Lebenszeit hinaus unterstützen wollen, haben sie dabei oft schon im Blick.
Hier setzt die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen an mit der Möglichkeit, eine eigene Stiftung mit frei wählbarem Namen einfach und kostengünstig unter ihrem Dach zu gründen. Hier wird das Kundenvermögen dauerhaft erhalten und die begünstigten Einrichtungen oder Themenbereiche, die unterstützt werden sollen, auf Dauer festgeschrieben.
In die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen kann Geldvermögen und Immobilienvermögen eingebracht werden. Über die Entwicklung und das Ergebnis seiner Stiftung erhält der Stifter einmal jährlich einen Bericht.
Soll die Stiftungsgründung zu Lebzeiten erfolgen, wird die Zustiftungsvereinbarung entsprechend ergänzt und das gewünschte Startkapital vom Stifter eingezahlt. Er erhält dafür ein Bestätigungsschreiben mit der Zuwendunsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?
Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Der Landkreis Böblingen bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Einrichtungen, die sich über die Unterstützung aus Ihrer Stiftung freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu den Tierheimen, Sportvereinen und den Kultureinrichtungen.
Selbstverständlich können Sie auch Einrichtungen außerhalb des Landkreises fördern.
Kann die Stiftung meinen Namen tragen?
Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihre Stiftung mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrer Stiftung wird man sich an Sie erinnern, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann die Stiftung auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.
Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?
Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen: Sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Ihre Stiftung kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren ggf. geänderten Lebensumständen anpassen. Sie können den Verwendungszweck jederzeit ändern.
Was muss ich tun, um eine Stiftung einzurichten?
Die Einrichtung einer Stiftung ist ohne großen Aufwand möglich. Sie erfolgt über die sogenannte Zustiftungsvereinbarung*, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.
*Ein Muster finden Sie unter der Rubrik „Satzung“.
Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meine Stiftung?
Ja, die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Zinsen unterrichtet.
Bleibt mein eingebrachtes Vermögen erhalten?
Ja, die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen hat die für Stiftungen allgemein geltenden Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Stiftungsmittel und des Werterhalts des Stiftungsvermögens zu beachten.
Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meiner eigenen Stiftung starten kann?
Der Kreissparkasse Böblingen ist es wichtig, den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund können Sie bereits ab 20.000 € eine eigene Stiftung unter dem Dach unserer Kundenstiftung einrichten.
Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung erhöhen, sind danach natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich. Uns ist es wichtig, dass Sie Erfahrungen mit der Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen im Allgemeinen, mit Ihrer Stiftung und Ihren guten Taten im Besonderen sammeln können.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung und Erbschaftsteuern. Die Erträge, die die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen – und somit auch Ihre Stiftung – alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit.
Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einmalig bei Einrichtung einer Stiftung bis zu 1 Mio. EUR steuerlich abzusetzen – beliebig verteilbar auf zehn Jahre.
Für Vereine oder Unternehmen, die eine Stiftung einrichten möchten, gilt der Höchstsatz von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.
Kann ich meine Stiftung auch als meinen „Wunscherben“ testamentarisch bedenken?
Je nach individuellem Kundenwunsch kann die errichtete Stiftung nach dem Ableben des Kunden sein Erbe oder Vermächtnisnehmer werden. Diese Gestaltung wird dann im Testament des Kunden (handschriftlich und notariell) fixiert. Ebenso ist es möglich, die Stiftungserrichtung erst nach dem Tode vorzunehmen. Hier ist dann im Testament des Kunden die gewünschte Ausgestaltung (Name der Stiftung, zu begünstigende Einrichtungen etc.) zu nennen.
Bitte beachten Sie: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.
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